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Die Überbetrieblichen Kurse stellen die dritte Säule in der Ausbildung zum Geomatiker/in dar. Sie dienen der Vermittlung und dem Erwerb grundlegender praktischer Fertigkeiten und ergänzen die Bildung im Lehrbetrieb und in der Berufsfachschule.
Die Verordnung über die berufliche Grundbildung und der Bildungsplan (Teil D) bilden die gesetzlichen Grundlagen der Überbetrieblichen Kurse. Während der vierjährigen Ausbildung werden drei Überbetriebliche Kurse mit einer Dauer von jeweils 5 Tagen pro Kurs durchgeführt. Zu diesem Zweck setzt der Trägerverein eine Aufsichtskommission sowie eine Kurskommission ein, welche für die Organisation, die Durchführung und für die Qualitätssicherung verantwortlich sind. |
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Die Überbetrieblichen Kurse werden durch die Kursleitung vorbereitet und durchgeführt. Der Besuch der Kurse ist für alle Lernenden obligatorisch. Lernende welche an der Baugewerbliche Berufsschule Zürich BBZ angemeldet wurden, sind automatisch auch für die ÜK's angemeldet (betrifft nur ÜK's nach neuem Reglement) und erhalten ca. zwei Monate vor Kursbeginn ein persönliches Aufgebot mit Rechnung.
Betriebe die kurz vor Kursbeginn noch kein Aufgebot für Ihre Lernenden erhalten haben, sind aufgefordert sich beim Sekretariat des Trägervereins zu melden. |
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Die Durchführung der Überbetrieblichen Kurse erfolgt auf privatwirtschaftlicher Basis und es wird ein kostendeckendes Kursgeld erhoben.
- Die Kurskosten für den ÜK1 betragen CHF 550.00 pro Teilnehmer/Teilnehmerin. - Die Kurskosten für den ÜK2 betragen CHF 750.00 pro Teilnehmer/Teilnehmerin.
Die Rechnung erhalten Sie mit dem Aufgebot. |
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Es wird erwartet dass die Lernenden vollständig ausgerüstet an den Kurs erscheinen. Eine aktuelle Materialliste wird jeweils ca. einen Monat vor Kursbeginn publiziert (siehe rechte Spalte). Der Lernende hat das Material gemäss Liste mitzubringen. Die Lehrbetriebe sind verantwortlich für das Ausrüsten ihrer Lernenden. |
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Verpflegung & Übernachtung |
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Das Mittagessen kann in den umliegenden Restaurants oder in der Kantine der Baugewerbliche Berufsschule Zürich eingenommen werden. Die Reservation der Unterkunft ist Sache der Lernenden oder Lehrbetriebe. |
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Die Lernenden haben Anrecht auf Entschädigung der Spesen während der Dauer des ÜK. Über die Spesenabrechnung werden die Kursteilnehmer im Kurs orientiert.
Nachfolgendes gilt für Spesenabrechnungen von Lernenden mit Lehrstart 2010, nach neuer Bildungsverordnung:
Die ausgefüllten Spesenformulare sind spätestens 30 Tage nach Kursende an das Sekretariat des Trägervereins, an folgende Adresse zu senden:
Trägerverein Geomatiker/-in Schweiz Hochstrasse 5 8200 Schaffhausen
Es gilt folgende Spesenregelung! Bei Fragen wenden Sie sich bitte an unser Sekretariat. |
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Verhinderungen im Falle von Krankheit oder Unfall müssen dem Sekretariat der BBZ (Tel. 044 297 24 24) bis spätestens am Tag des Kursbeginns (Vomittags) gemeldet werden. |
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Kursunterlagen & Kursbestätigung |
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Die für den Kurs benötigten Kursunterlagen werden im Kurs verteilt.
Nach erfolgtem Kursabschluss erhalten die Lernenden eine Kursbestätigung (Kursausweis). Die Leistungen der lernenden Person werden durch die ÜK-Leitung in Form eines Testates dokumentiert .
Bei den ersten zwei Kursen wird das Testat mit der Abgabe eines vollständig ausgefüllten Fragebogens erteilt. Im dritten Kurs ist die Präsentation der Kursarbeiten als Testatbedingung vorgesehen. Die Arbeit in den Kursen wird nicht benotet. |
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Der erste Überbetriebliche Kurs steht ganz am Anfang der Lehre und wird für alle drei Schwerpunkte identisch sein. Dabei soll den jungen Lernenden der Einstieg in den Beruf und der Umstieg vom schulischen Alltag in die Welt des Berufslebens erleichtert werden. Auch der zweite Kurs wird von allen Lernenden der drei Schwerpunkte gemeinsam besucht.
Der dritte Kurs ist dreiteilig und wird als Wahlpflichtkurs angeboten. Das heisst, es gibt eine Empfehlung welcher Kurs für welchen Schwerpunkt vorgesehen ist. Die Themen dieses Kurses richten sich nach den jeweiligen Schwerpunkten. Es ist auch möglich, zusätzlich einen weiteren Kurs (vierten Kurs) in einem anderen Schwerpunkt zu besuchen sofern genügend Arbeitsplätze vorhanden sind. |
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