Newsletter Trägerverein Geomatiker/-in Schweiz: Informationen vom TVG-CH

Inhaltsverzeichnis

  • Aktuelles zur Reform der beruflichen Grundbildung
  • Erfahrungsaustausche
  • Die Recherche zu Lehrabbrüchen
  • Umgang mit anspruchsvollen Lernenden
  • Lern und Ausbildungsplattform 

 

Aktuelles zur Reform der beruflichen Grundbildung

Die Umsetzung der Reform der beruflichen Grundbildung schreitet zügig voran und einhergehend werden die ersten Massnahmen zur Qualitätssicherung getroffen.

Erfahrungsaustausche

Als wichtige Massnahme wurden im ersten Quartal 2026 insgesamt sechs Erfahrungsaustausche (drei F und drei D) mit Ausbildnerinnen und Ausbildnern organisiert. Insgesamt nahmen über 100 Personen teil. Für Ende Jahr ist auch ein Erfahrungsaustausch mit dem Tessin geplant.

Es gab verschiedene Fragen und Bemerkungen zu den Lernorten «Betrieb», «überbetriebliche Kurse» und «Berufsfachschule».

Wir möchten hier eine Zusammenstellung präsentieren und aufzeigen, was in der Zwischenzeit gemacht wurde.

Was sich sagen lässt, die Erfahrungsaustausche wurden rege genutzt und stellen eine unverzichtbare Massnahme für eine gute Zusammenarbeit über die drei Lernorte hinweg dar.

Lernort Betrieb

Hier betrafen die Rückmeldungen primär die Lern- und Ausbildungsplattform time2learn. 

  • Eine «Schritt für Schritt-Anleitung» wurde von den Französischsprachigen gewünscht. Eine solche wurde erstellt, sie ist jedoch noch nicht vollständig.
  • Der Bildungsbericht soll mit den Noten der Berufsfachschule ergänzt werden. Dies wird mit time2learn besprochen.
  • Die Bezeichnung der Praxisaufträge soll mit dem Lehrjahr ergänzt werden. Der TVG-CH prüft die Option mit time2learn und wird zeitnah informieren.
  • Betriebe möchten die Lern- und Ausbildungsplattform testen.
    Dies ist jederzeit möglich Demo-Zugang anfordern: Link


Lernort Berufsfachschule

Für die F-CH ist erwähnenswert:

  • Die Applikation «CAD» wird nicht mehr im ersten Schuljahr unterrichtet. Es wird nun die Software «QGIS» genutzt. Damit verfügen die Lernenden auch über die erforderlichen Kenntnisse für den üK 1, in dem ebenfalls mit QGIS gearbeitet wird.
  • Mit der Reform der beruflichen Grundbildung wurde das degressive Schulmodell (Bildungsverordnung Art. 7) eingeführt. Die Berufsschulen Morges und Neuenburg haben die Stundendotation für das erste Jahr mit zwei Tagen Schule pro Woche umgesetzt. Die Berufsschule Sitten tat dies mit 1.5 Tagen pro Woche.
    Mehrere Teilnehmende brachten zum Ausdruck, dass zwei Tage Schule pro Woche zu viel für die Lernenden des ersten Lehrjahres seien. Der TVG-CH wird das Gespräch mit den Berufsschulen suchen, denn die Umsetzung des Bildungsplanes liegt bei den Kantonen.

An der Berufsschule Zürich wurde mit der Reform der beruflichen Grundbildung die 10-Wochenblocks mit 2-Wochenblocks ersetzt. Die Rückmeldungen sind: 

  • der Prüfungszeitpunkt im Rahmen der 2-Wochenblocks sollte überdacht werden,
  • Hausaufgaben zwischen den 2-Wochenblocks sollten geprüft werden,
  • die Unterrichtskompetenzen sollten durch alle Lehrpersonen gegeben sein,
  • die Lernortkooperation ist sicherzustellen. 

Die Vertreter der Berufsfachschulen hörten aufmerksam zu und werden die Rückmeldungen schulintern besprechen. Der TVG-CH ist zuversichtlich, dass mit jedem durchgeführten 2-Wochenblock die Startschwierigkeiten ausgemerzt werden.

Lernort überbetriebliche Kurse (üK)

Der üK 1 wurde Anfang 2026 erstmals durchgeführt. Die Rückmeldungen sind durchwegs positiv. Betreffend Instrumente oder Organisation sind die Verbesserungsmöglichkeiten bekannt.

Die Kommission B&Q hat die Dokumente zur Durchführung des üK1 in ihrer Sitzung vom 19. Juni 2026 abgenommen.

Umsetzungsdokumente zum Bildungsplan

Verbunden mit den Bildungserlassen mussten verschiedene Dokumente überarbeitet werden.
Die Kommission B&Q sowie der Vorstand haben verabschiedet: 

  • Den Bildungsbericht
  • Die Lerndokumentation
  • Das Reglement überbetriebliche Kurse
  • Organisationsreglement für die «Schweizerische Kommission für Berufsentwicklung und Qualität für Geomatikerin EFZ / Geomatiker EFZ»

Die erwähnten Dokumente sind auf der Homepage abrufbar: Link
 

 

Die Recherche zu Lehrabbrüchen

In der F-CH waren im ersten Lehrjahr mit Beginn vom August 2025 eine grössere Anzahl Lehrabbrüche zu verzeichnen. Der Trägerverein hat eine Umfrage bei den beteiligten Ausbildungsbetrieben gemacht und die Kommission B&Q hat sich mit den Berufsfachschullehrpersonen ausgetauscht. 

Es hat sich herausgestellt, dass viele Lernende sich den Beruf anders vorgestellt haben und darum die Lehre abgebrochen haben. Jeder Lehrabbruch ist für alle Partner (Betrieb/Lernender) mit viel Aufwand verbunden.

Deshalb ist es wichtig, angehende Lernende während einer Schnupperlehre oder eines mehrtägigen Praktikums möglichst gut kennenzulernen, ihre Eignung einzuschätzen und insbesondere ihre Motivation für den Geoberuf zu erfragen.
 

 

Umgang mit anspruchsvollen Lernenden

Lernende haben sich nicht gemäss Vorgaben auf den üK-Unterricht vorbereitet und/oder haben diesen mit ihrem Verhalten merkbar gestört. In den üK-Kommissionen und der Kommission B&Q wurden die disziplinarischen Möglichkeiten der üK-Lehrpersonen besprochen.

Es wurde das folgende Vorgehen beschlossen: 

  • Die üK-Lehrperson macht den Lernenden auf sein nicht der Situation entsprechendem Verhalten in einem persönlichen Gespräch unmissverständlich aufmerksam.
  • Ist keine Einsicht vorhanden und/oder der bzw. die Lernende passt sein Verhalten nicht an, so wird er bzw. sie vor 12.00 Uhr zurück ins Büro geschickt. Ins Büro deshalb, weil der üK-Tag einem Arbeitstag gleichgesetzt ist.
  • Die üK-Lehrperson meldet den Vorfall der üK-Kursverantwortung. Die üK-Kursleitung informiert daraufhin den Ausbildungsbetrieb über das Zurückschicken der lernenden Person.
  • Der bzw. die üK-Kursverantwortliche entscheidet, ob der oder die Lernende den üK unter Auflagen fortsetzen kann oder diesen wiederholen muss (für den Betrieb fallen bei einer Wiederholung die vollumfänglichen Kurskosten) an. 

Es ist uns ein Anliegen, dass die Ausbildnerinnen und Ausbildner uns in unserem Bildungsauftrag unterstützen und das Vorgehen bei unangebrachtem Verhalten mit ihren Lernenden besprechen.

Wichtig ist zu erwähnen, dass wir von Einzelfällen in den vergangenen 12 Monaten sprechen, der TVG-CH jedoch gewillt ist, diejenigen zu schützen, die dem Unterricht folgen wollen.
 

 

 

Lern und Ausbildungsplattform

Praxisaufträge erstellt von Betrieben

Time2learn ist die vom TVG-CH empfohlene Lern- und Ausbildungsplattform. Ausgewählte Praxisaufträge zu jedem Lehrjahr sind bereits hochgeladen und können von allen Betrieben genutzt werden.

Betriebe sind an den TVG-CH herangetreten und erkundigten sich, wie sie selbst Praxisaufträge erstellen können.

Jeder Ausbildungsbetrieb kann eigene Praxisaufträge erstellen. Idealerweise wird dieser Praxisauftrag den anderen Betrieben auch zur Verfügung gestellt. Weitere Information dazu folgen mit einem nächsten Newsletter.

Nutzung der Lern- und Ausbildungsplattform

Der TVG-CH empfiehlt den 1-Lehrjahr-Lernende mit Start 2026 den Zugang zur Plattform zu ermöglichen ⇒ Bestellung Lizenz: Link

Eine Anleitung für Lernende ist herunterladbar: Link

Eine weitere gute Zusammenarbeit wünscht

Vincent Antille
Präsident Kommission B&Q