Lernende mit Behinderung haben Anspruch auf eine gleichwertige Ausbildung und faire Prüfungsbedingungen. Der sogenannte Nachteilsausgleich sorgt dafür, dass sie trotz gesundheitlicher Einschränkungen ihre berufliche Grundbildung absolvieren können – ohne dass dabei die Leistungsanforderungen an Inhalt und Qualität der Ausbildung gesenkt werden.
⇒ Zum Fachartikel: Link
Fachartikel freundlicherweise zur Verfügung gestellt von: Verband Schweizerischer Elektrizitätsunternehmen VSE | Verfasserin: Michaela Karg Solero, Leitung Berufliche Grundbildung | Erschienen im Newsletter Berufsbildung des VSE, Ausgabe September 2025